Die rechtliche Situation von (festen) Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist unübersichtlich. Schon der Rechtsbegriff der „arbeitnehmerähnlichen Person“ ist schillernd. Die föderale Struktur der Sender (mit jeweils eigenen Haustarifverträgen, unterschiedlicher landes- bzw. bundesrechtlicher Rahmengesetzgebung, unterschiedlich gelebter Praxis) und das regionale Prüfwesen der Sozialversicherungen und Finanzämter sorgen für weitere Regelungs-Vielfalt. Für einige Sender gibt es bereits ausführliche Informationsangebote, die aber nur sehr eingeschränkt auf andere Sender übertragbar sind. Bei konkretem Beratungsbedarf ist darum der direkte Kontakt zu den Interessenvertretungen der betroffenen Sender dringend zu empfehlen.