1. Mai im RBB – Stellungnahme zum Protest der Freien

Auch heute am Tag der Arbeit ist es wichtig, für gerechten Lohn und faire Arbeitsbedingungen einzutreten. Die RBB-KollegInnen protestieren heute unter dem Titel KAPUTTSPAREN. GUTES PROGRAMM BRAUCHT GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN – HERAUS ZUM 1. MAI! Wir als ARD-Freienrat, stehen hinter allen KollegInnen, die heute dafür auf die Straße gehen! Solidarität ist wichtig. Auch als Mitglied des Vorstands des ARD-Freienrats kann ich nur sagen: Geld für guten Journalismus ist wichtig! Arbeit darf nicht krank machen! Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit! Bestandsschutz für alle Freien! Denn die Zukunft der ÖRR geht uns alle an! Wir Freie machen zum großen Teil das Programm! Wir dürfen nicht 2. Klasse KollegInnen sein. Wir brauchen faire Bedingungen! Transparenz. Wertschätzung. Augenhöhe. Und ein gutes Programm, das unter fairen Bedingungen entsteht! Deshalb sollte auch der RBB in die Qualität ihrer freien MitarbeiterInnen investieren. Denn nur gemeinsam schaffen wir es, den öffentlich rechtlichen Rundfunk zu erhalten! Um auch weiter Qualitätsnachrichten zu produzieren. Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig wir sind!

Stephanie Hajdamowicz
Vorstand ARD-Freienrat

ARD-Freienkongress zieht positive Bilanz

Das Ende des dreitägigen ARD-Freienkongresses fällt mit der Verabschiedung des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes zusammen. Mit der darin enthaltenen Aufnahme arbeitnehmerähnlich frei Mitarbeitender in die Geltung des Gesetzes erfüllt sich eine langjährige Forderung der Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In den letzten rund 20 Jahren ist die freie Mitarbeit zu einer ganz normalen Beschäftigungsform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geworden, welche sich oft kaum noch von Angestellten unterscheidet. Es ist daher gut und richtig, dass die Novellierung des Gesetzes dies nun auch berücksichtigt.

In den vergangenen drei Tagen haben sich mehr als 300 freie Mitarbeitende zum 5. ARD-Freienkongress online getroffen.

Am Dienstag ging es um die Frage, inwieweit die Beschäftigung freier Mitarbeitender heute noch dem programmlichen Abwechslungsbedürfnis unterliegt oder ob nicht viele Freie eher wie Angestellte arbeiten. Der frühere Justitiar des Saarländischen Rundfunks, Verfassungsrechtler Prof. Dieter Dörr, sagte: „Wenn Sie mich jetzt nach meiner persönlichen Einschätzung fragen – die ich ja heute ganz frei als Wissenschaftler geben kann – dann sehe ich das genau wie Sie: Das hat sich verändert. Das hat sich deutlich verändert, und es ist in diesen Bereichen kein wirkliches Bedürfnis mehr da, dies in freier Mitarbeit zu machen.“

Der zweite Tag beschäftigte sich mit der Personalvertretung der Freien in den Sendern, denn nur bei der Hälfte der Sender haben die Freien Sitz und Stimme im Personalrat. Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes werden in nächster Zeit auch die Freien bei Deutschlandradio, Deutscher Welle, NDR und RBB über die Personalräte vertreten werden. In dem neuen Gesetz ist zwar festgelegt, dass die „maßgeblich an der Programmgestaltung mitwirkenden“ Freien ausgeschlossen bleiben sollen, dies betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der arbeitnehmerähnlichen Freien, erklärte MdB Volker Kauder (CDU) auf dem ARD-Freienkongress, die allermeisten werden also künftig vertreten sein: „Es geht um die obersten Managerposten in den Sendern, vergleichbar mit Intendanten, Direktoren oder Justiziaren. Lange Rede, kurzer Sinn, Strich drunter: Das Ziel für Sie ist erreicht. Sie werden vom Personalvertretungsgesetz umfasst.“

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Antje Kapek bedauerte die Verzögerung bei der Neufassung des RBB-Staatsvertrages. Dies könnte dazu führen, dass erst 2024 Freie in den Personalrat des RBB kommen würden. Kapek dazu: „Ich gebe Ihnen mein Wort, das wir nichts unversucht lassen, um diese Regelung jetzt möglichst zeitnah auf den Weg zu bringen.“

Auf deutliche Kritik bei den Teilnehmenden des Kongresses stieß der geplante MDR-Staatsvertrag, der diese Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für den Mitteldeutschen Rundfunk ausdrücklich ausschließt. ARD-Freienrat Rüdiger Trojok forderte eine Abkehr von dieser Linie und eine baldige Evaluierung des Staatsvertrages mit dem Ziel, dass auch beim MDR Freie künftig im Personalrat vertreten sind.

Der dritte Kongresstag befasste sich mit der Beschäftigungssicherung für Freie. Anders als Angestellte, mit denen sie oft Seite an Seite arbeiten, haben viele der arbeitnehmerähnlichen Freien keine Garantie dafür, dass sie morgen oder nächste Woche beschäftigt werden. Dies ist von Sender zu Sender sehr unterschiedlich in Tarifverträgen geregelt. Viel Zuspruch bekam SWR-Personalchef Thomas Schelberg für das Bestandsschutzmodell im Südwestrundfunk. Demnach haben feste Freie einen Anspruch auf eine dauerhafte Beschäftigung, ähnlich wie ihre angestellten Kolleg*innen. So betonte der SWR-Personalchef: „Wir brauchen Freie genauso wie die Festen“, dies gelte eben nicht nur tageweise, sondern dauerhaft.

Der Bestandschutz beim RBB bietet für nicht-programmgestaltende Freie (z.B. Kameraleute, Cutter*innen oder Grafiker*innen) ein hohes Maß an Sicherheit, nicht aber für Journalist*innen. Marika Kavouras, die den Tarifvertrag für ver.di mit verhandelt hat, forderte die gleiche Beschäftigungssicherung für alle Freien.

Auch wenn das neue Bundespersonalvertretungsgesetz ein Meilenstein ist und die Gewerkschaften ver.di und DJV mit einzelnen Tarifverträgen wesentliche Fortschritte erzielt haben, sieht der ARD-Freienrat noch einen erheblichen Handlungsbedarf: Die festen Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen nicht länger Mitarbeitende zweiter Klasse sein, denn sie machen den größten Teil des Programms.

ARD-Freienrat fordert Beschäftigungssicherheit für alle Rundfunkfreien!

Zur Entlassung von 75 freien rbb-Mitarbeiter*innen nimmt der Freienrat Stellung:

Der ARD-Freienrat übt scharfe Kritik an den Plänen des rbb, im Zusammenhang mit der Veränderung seines TV-Vorabendprogrammes 75 teils langjährige Freie auf die Straße zu setzen. Durch die Einstellung der Magazine „zibb“ und „rbb um6“ sollen nach Auskunft des Senders ab 2022 mehr als 2 Millionen Euro im Jahr gespart werden – wie so oft vor allem auf den Rücken der Freien. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen arbeiten teilweise seit dreißig Jahren für den Sender – eine verbindliche Beschäftigungsperspektive über das Jahr 2021 hinaus will ihnen der rbb trotzdem nicht geben.

Das ist Folge der mangelhaften sozialen Absicherung nicht nur für rbb-Freie, die vom ARD-Freienrat schon seit langem kritisiert wird. Die Ereignisse beim rbb zeigen nun überdeutlich, dass die Rundfunkfreien dringend mehr Beschäftigungssicherheit brauchen – durch Festanstellung oder wirksame Bestandsschutzregelungen. Leider hinkt der rbb in dieser Hinsicht hinter anderen Sendern wie dem SWR, dem HR oder dem ZDF her. Das rächt sich jetzt bitter für die von Kündigung betroffenen rbb-Freien.

Der ARD-Freienrat fordert deshalb Beschäftigungssicherheit für alle ca. 18.000 arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter*innen von ARD, ZDF und Deutschlandradio!

Die von den Sendern gerne und häufig wiederholte Behauptung, die Rundfunkfreiheit sei in Gefahr, wenn sie sich nicht jederzeit schnell und unbürokratisch von freien Mitarbeiter*innen trennen könnten, weist der ARD-Freienrat entschieden zurück. Tatsächlich geht es bei den Entlassungen von Freien meistens – wie auch jetzt beim rbb – nicht um Vielfalt und Abwechslung im Programm, sondern lediglich ums Sparen. Das hat mit Rundfunkfreiheit jedoch nichts zu tun! Auch der ARD-Freienrat sieht die Notwendigkeit, dass die Programmangebote von ARD und ZDF teilweise erneuert und verbessert werden müssen. Dies kann und muss aber gemeinsam mit den freien Mitarbeiter*innen geschehen, nicht gegen sie und auf ihre Kosten!