Panel B: Frei, alt und arm?

Die ARD ist ein einziger Moloch, jedenfalls, wenn es um die Themen Kranken-/Rentenversicherung und Pensionskasse geht. Es gibt so gut wie keine allgemeingültigen Regeln. Jede Anstalt geht anders vor, jede Personalabteilung bezieht sich auf andere Tarifverträge. Statusfragen und Beschäftigungsverhältnisse sind überall unterschiedlich. Das war das Ergebnis einer 90minütigen Diskussion, die Moderatorin Anja Arp so zusammenfasste: „Bei allen Fragen rund um Versicherung und Altersvorsorge gilt: Gut buchführen, alles genau kontrollieren und so oft nachfragen wie es geht.“

Über 30 Kolleginnen und Kollegen beteiligten sich im Panel B an der Debatte zum Thema „Frei, alt und arm?“ Von Beginn an war klar: Die Freien in den öffentlich-rechtlichen Anstalten machen sich große Sorgen, wenn sie daran denken, dass sie älter werden und auf Zahlungen der Versorgungskassen angewiesen sind. Denn egal, ob sie als Selbständige über die Künstlersozialkasse oder als abhängig Beschäftigte über die Sender in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – allein auf diese Rente zu bauen, bedeutet für Freie den ziemlich sicheren Gang in die Altersarmut.

Anja Arp, Iris Gebing 
Copyright: WDR/Taimas Ahangari
Copyright: WDR/Taimas Ahangari

Frühzeitig sollten junge Kolleginnen und Kollegen sich deshalb der Zusatzversorgung der Pensionskasse für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anschließen. Die Sender zahlen auf jedes Honorar einen Zuschuss von 4 Prozent. Jeder kann dann entscheiden, ob er weitere 4 oder weitere 7 Prozent, also insgesamt 8 oder 11 Prozent an die Pensionskasse abführt. „Sobald man 62 Jahre alt ist“, erklärte Iris Gebing von der Pensionskasse, „kann man dann entscheiden, ob das Kapital sofort oder jederzeit bis spätestens zum 70. Lebensjahr als Rente ausgezahlt wird oder auch als Komplettsumme.“ Was für den Einzelnen die beste Lösung sei, so die Expertin, müsse jeder für sich selbst entscheiden. „Die beste Beratung dazu gibt es an unserem Servicetelefon unter der Rufnummer 069-1554100.“

Eine besondere Bedeutung bei der Rentenberechnung kommt auch der Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zu. Regelmäßig schickt die Versicherung ihren freiberuflich tätigen Mitgliedern eine Übersicht über die gezahlten Beiträge. Darin werden nicht nur die zu erwartenden Rentenhöhen mitgeteilt. Es wird auch aufgelistet, in welchen Zeiträumen jemand gearbeitet hat. „Oft passieren aber Übertragungsfehler zwischen Sender und Rentenkasse“, erzählte eine Kollegin vom ZDF aus eigener leidvoller Erfahrung. „Ich war froh, dass ich die uralten Abrechnungen meiner Beitragszahlungen noch im Keller hatte. Damit konnte ich der Rentenkasse zusätzliche Zahlungen nachweisen. Und habe nun einen höheren Rentenanspruch.“

Sehr unterschiedlich gehen die Landesrundfunkanstalten mit der Meldung von Arbeitstagen um. Oftmals wird jeder Tag einzeln abgerechnet – auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann ist man zwar vier Wochen lang versichert. Aber nur an diesem einen Tag Mitglied der Krankenkasse. Das kann zum Problem werden, wenn man Rentner wird. „Denn wer“, so erläuterte der zweite Moderator Manfred Kloiber, „nicht nachweisen kann, dass er an 90 Prozent der Tage in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert war, der kommt nicht in die Krankenversicherung der Rentner und muss sich dann privat oder freiwillig versichern.“

Deshalb kann es wichtig sein, sich als „unständig Beschäftigte“ einstufen zu lassen. „Ich rate dazu in den meisten Fällen“, erläuterte Jasmin Schäfer vom Personalservice des WDR, „denn dann bleibt man drei Wochen nach einem Arbeitstag Mitglied der Krankenkasse. Der Nachteil ist aber, dass die Beiträge etwas höher sind.“

Und es kann passieren, wenn in diesen drei Wochen nicht ein neuer Arbeitstag gemeldet wird, dass man plötzlich nicht mehr versichert ist und vom Arzt gar nicht mehr behandelt wird. „Das war ein großer Schock“, berichtete eine Kollegin des Hessischen Rundfunks, besonders, wenn man als „Mutter von zwei Kindern“ auch für die beiden Verantwortung hat, die aber auch nicht mehr versichert sind. Diese  Probleme treten auch auf, wenn Redaktionen ihre Honorarzahlungen ein paar Tage liegen lassen und die Meldung des Arbeitstages zu spät erfolgt.

Copyright: WDR/Taimas Ahangari
Copyright: WDR/Taimas Ahangari

Manfred Kloiber kritisierte die überaus komplizieren  versicherungsrechtlichen Regelungen als „Mogelpackung zu Lasten der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“.  Alle Sender wüssten schließlich, dass diese über 18.000 Leute in Deutschland als dauerhafte Beschäftigte im Einsatz sind: „Vor allem die Politik ist gefordert, endlich für einheitliche und klare Regelungen im Bereich der Sozialversicherung zu sorgen. So kann es einfach nicht weitergehen.“

Im Bereich des Bestandsschutzes dagegen scheinen ARD-weite Reglungen unmöglich. Die Diskussion im Panel zeigte, dass jeder Sender unterschiedlich vorgeht, wenn freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weniger oder gar nicht mehr beschäftigt werden. Der Mitteldeutsche Rundfunk zahlt Honorare nur vorübergehend weiter, wenn jemand mindestens 20 Jahre durchgängig beschäftigt war. Beim RBB verhandeln Gewerkschaften und Sender noch um entsprechende Vereinbarungen. Und der WDR bietet nach mindestens 5 Jahren Beschäftigung eine Abfindung an. „Das liegt ganz einfach daran“, erläuterte Franziska Grimm vom WDR-Personalservice, „dass das Regelungen in Tarifverträgen sind. Und die sehen in Köln eben anders aus als in Stuttgart, Leipzig oder Berlin.“

Am Ende gibt es nur ein Signal, das von diesem Panel an alle Freien gesendet wird. Anja Arp: „Man kann sich nicht genug Beratung einholen. Egal, ob in Personalabteilungen oder bei Personalräten, bei den Versicherungen oder Rentenkassen oder auch bei neutralen Experten. Jeder muss sich für sich selbst um die beste Altersversorgung kümmern, damit es kein böses Erwachen gibt.“

Autor: Uwe Dietz, WDR