ARD-Freienrat fordert Klarheit für alle arbeitnehmerähnliche Personen
Die Interessenvertretungen der rund 18.000 festen Freien Mitarbeiter*innen der öffentlich-rechtlichen Sender appellieren an den Bundestag, bei der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für klare Verhältnisse zu sorgen: Ausnahmslos alle arbeitnehmerähnlichen Personen gemäß § 12a Tarifvertragsgesetz müssen künftig in den Geltungsbereich des BPersVg fallen – auch programmgestaltende. Freienvertretungen sind keine Alternative. Am 22.3. befasst sich der Innenausschuss des Bundestags mit der Novellierung des Gesetzes.
Der ARD-Freienrat appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Sorgen Sie für klare Verhältnisse! Nutzen Sie die Chance der Novellierung, um die für den Rundfunk wesentliche Gruppe der Arbeitnehmerähnlichen endlich auch auf Bundesebene in die Personalvertretung einzubinden. Mehr als 100 Jahre nach dem erste Betriebsrätegesetz (1920) und über 65 Jahre nach Einführung des ersten bundesweiten Personalvertretungsgesetzes (1955) ist es höchste Zeit, die Mitbestimmung umfassend an die Welt von heute anzupassen.
Denn genauso entscheidend die Beteiligung von Beamt*innen und Angestellte für die erfolgreiche Arbeit in den öffentlichen Behörden und Verwaltungen ist bzw. die von Richter*innen und Soldaten in ihren ganz speziellen Bereichen, so sind für den Rundfunk die arbeitnehmerähnlichen „festen Freien“ von ganz wesentlicher Bedeutung. Alle betroffenen Sender setzen seit Jahrzehnten regelmäßig und in erheblichem Umfang auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigung. In den Kernbereichen der Sender, den Programmen, stellen Arbeitnehmerähnliche sogar die Mehrheit der Beschäftigten. Die nun vorgesehene Vertretung über die Personalräte stärkt nicht nur die Gruppe der Arbeitnehmerähnlichen selbst, sondern mit ihnen zugleich die Sender und die Rundfunkfreiheit.
Die nun erhobene Forderung einiger Intendant*innen, möglichst alle Freien aus der gesetzlichen Personalvertretung auszuschließen, auf jeden Fall aber die programmgestaltenden unter ihnen, weist der Freienrat entschieden zurück. Mitbestimmung der Rundfunkmitarbeiter*innen ist keine Schwächung des Rundfunks, sondern eine Stärkung!
Eine Lehre aus 100 Jahren Mitbestimmung gilt auch für die Rundfunksender: Starke Personalvertretungen sind immer unbequem für die Geschäftsleitungen – darum ist der Gesetzgeber gefordert, einen klaren rechtlichen Rahmen zu setzen. Die Arbeitgeberseite alleine kann und wird keine Interessenvertretungen auf Augenhöhe schaffen. So verfügt keine der bisher von den Intendant*innen einseitig erlassenen „Freienstatute“ über nennenswerte Mitbestimmungsrechte. Das durchsichtige Angebot, „freiwillig“ Freienvertretungen zu schaffen, ist keine Alternative zu einer gesetzlichen Personalvertretung.
Richtig ist: In der Hälfte der Sender werden Arbeitnehmerähnliche auf landesgesetzlicher Grundlage erfolgreich durch die Personalräte vertreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie programmgestaltend tätig sind oder auch nicht. Das dies zu einer Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit führen würde, ist eine abwegige Unterstellung, für die es in vielen Jahren kein einziges Beispiel gibt. Der Freienrat fordert die Intendant*innen auf, ihre unzeitgemäßen Abwehrhaltung und Spaltungsversuche aufzugeben und stattdessen konstruktiv ihrer Verantwortung für den Rundfunk und alle Mitarbeitenden nachzukommen. Dafür braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen: Arbeitnehmerähnliche Freie gehören die Personalräte. Ausnahmslos.