Am 5. und 6. April 2019 haben sich rund 200 freie Mitarbeiter*innen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim MDR in Leipzig zum 4. ARD/ZDF-Freienkongress getroffen. Zentrales Thema: Freie in die Personalräte!
Aus diesem Anlass erklärt der ARD-Freienrat:
Mehr als 18.000 arbeitnehmerähnliche Beschäftigte arbeiten regelmäßig bei den Sendern der ARD, beim ZDF und beim Deutschlandradio. Diese freien Mitarbeiter*innen sind von ihren Sendern abhängig, für die meisten ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihr einziger Arbeitgeber.
Deshalb benötigen die Freien genau wie Angestellte gesetzlich verankerte Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrechte. Viele Bundesländer haben das in den vergangenen Jahren erkannt und ihre Personalvertretungsgesetze auf die Freien ausgeweitet.
Leider gilt das nicht für alle Sender. Beim MDR, NDR, RBB, BR, bei der Deutschen Welle und beim Deutschlandradio fehlen immer noch gesetzliche und verlässliche Vertretungsrechte für Freie. Die Beschäftigung freier Mitarbeiter*innen ähnelt zunehmend der von Festangestellten, viele Freie haben inzwischen Aufgaben von Festen übernommen. Auch deswegen benötigen sie die gleichen Mitbestimmungsrechte wie ihre angestellten Kolleg*innen.
Die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben jetzt die Chance, im Rahmen der Novellierung des MDR-Staatsvertrages klare rechtliche Grundlagen für die Mitbestimmung freier Mitarbeiter*innen zu schaffen. Die Erfahrungen anderer Sender zeigen: Von Intendanten eingesetzte Freienvertretungen reichen nicht aus, sie sind Interessenvertretung nach Gutsherrenart.
Der ARD-Freienrat fordert den Gesetzgeber auf, für eine gute Personalvertretung der MDR-Freien zu sorgen. Dies muss auch Ziel einer Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sein, das auch beim NDR, RBB, Deutschlandradio und bei der Deutschen Welle gilt.
Leipzig, 7. April 2019