Diskriminierung von Teilzeit-Beschäftigten beenden: Weg mit den überholten Haushonoraren!

Die sogenannten „Haushonorare“ der ARD-Sender mögen einmal ihre Berechtigung gehabt haben. Aber das ursprüngliche Ziel wird schon seit vielen Jahren nur noch im Ausnahmefall erreicht. In der Regel sorgen diese Regelungen im besten Fall für Bürokratie, im schlechtesten Fall für eine Diskriminierung von Teilzeit-Beschäftigten, die neben einer Anstellung ihren Lebensunterhalt auch in freier Mitarbeit erbringen müssen.

„Haushonorare“ – das klingt zwar ein bisschen nach „Haustarifvertrag“.  Aber statt faire Honorare für Freie durchzusetzen, bewirken Haushonorare de facto das Gegenteil: Mit diesen Regelungen werden Tarifhonorare unterlaufen bzw. Dumpinghonorare ermöglicht. Wer bei in einem öffentlichen Sender angestellt ist und daneben für einen dieser Sender in freier Mitarbeit tätig werden will, bekommt in der Regel nur 50 Prozent der üblichen Freien-Honorare – falls solche Aufträge nicht sogar ganz blockiert werden.

Vor vielen Jahren sollten Haushonorare verhindern, dass sich gut abgesicherte Vollzeitangestellte der Rundfunkanstalten gegenseitig die Taschen vollmachen, indem sie sich neben ihrer Kernarbeit honorierte Aufträge zuschanzen. Die vielleicht sogar während der bereits mit dem Gehalt abgegoltenen Arbeitszeit erledigt wurden, möglicherweise mit den Arbeitsmitteln des Senders. Dass die Sender vor diesem Hintergrund einen Riegel vorschieben mussten, ist auch mit Blick von heute nicht zu kritisieren.

Aber durch die veränderten Rahmenbedingungen treffen Haushonorare heute in aller Regel die Falschen. Oft langjährige Freie, die befristet einspringen, wenn eine Elternzeitvertretung, eine Projektmitarbeit gefunden werden muss. Typischerweise in Teilzeit und mit unklarer Perspektive, was nach der Phase in Festanstellung kommen soll. Dass dieser Personenkreis ein hohes Interesse hat, neben der vorübergehenden Anstellung auch weiter für bisherige Auftraggeber tätig zu bleiben, hat nichts mit unzulässigen Vorteilen zu tun, sondern folgt wie auch im Fall von Teilzeitbeschäftigen allein wirtschaftlicher Notwendigkeit.

Der Freienrat fordert die ersatzlose Abschaffung der überkommenen Haushonorarregelungen in den öffentlichen Rundfunksendern. Um mögliche Compliance-Verstöße von unbefristet Vollzeitangestellten zu verhindern, haben die meisten Sender längst wirksamere Mittel in der Hand als die generelle Kappung größtenteils tarifierter Honorare – wo es sie noch nicht gibt, sind sie zu schaffen. Die willkürliche Kürzung der üblichen Honorare bei befristet oder in Teilzeit Angestellten ist durch nichts zu begründen und auf jeden Fall ungerechtfertigt. Sollte dies bei unbefristet beschäftigten Vollzeitkräften im Einzelfall anders sein, müsste dies konkret dargelegt werden und die Ausnahme statt der Regel sein.

Für den ARD-Freienrat: Der Vorstand

Stephanie Funk-Hajdamowicz stephanie.hajdamowicz@fm.wdr.de
Christoph Reinhardt christoph.reinhardt@rbb-online.de
Stefan Tiyavorabun Stefan.Tiyavorabun@swr.de
Rüdiger Trojok ruediger.trojok@mdr.de
Kontakt: info@ard-freie.de