ARD-Freienrat unterstützt 1.-Mai-Aktionen beim rbb

Rund 450 Freie beim rbb haben an der Aktion „Frei im Mai“ teilgenommen und an den ersten Tagen im Mai keine Aufträge des rbb angenommen. Sie protestieren damit gegen die Kündigungsschreiben gegen 75 Kolleg*innen, ungerechte Einstufungen in den Honorarrahmen und fordern einen Bestandsschutz-Tarifvertrag. Bei der Auftakt-Kundgebung am 1. Mai in Berlin überbrachte die Sprecherin des ARD-Freienrats, Stephanie Funk-Hajdamowicz, die solidarischen Grüße des Freienrats:

Kundgebung 1. Mai Berlin
Dmonstration trotz Corona: Die Sprecher in des ARD-Freienrats, Stephanie Funk-Hajdamowicz, überbringt 350 demonstrierenden rbb-Kolleg*innen solidarische Grüße des Freienrats.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst einmal möchte ich Euch ganz herzliche solidarische Grüße des ARD-Freienrats übersenden. Wir sind immerhin 18 000 Freie innerhalb der Öffentlich-Rechtlichen-Sender. Heute rede ich hier in meiner Funktion als Vorstandsmitglied des ARD-Freienrats. Gleichzeitig bin ich Personalrätin des WDR, DJV-Mitglied und Freie Journalistin.
Ich kann euch sagen:
Wir stehen an Eurer Seite!
Es kann nicht sein, dass bei Etatkürzungen immer die Freien bluten müssen – wie das aktuelle Beispiel beim rbb gerade zeigt.
75 Kündigungen – dahinter stecken 75 ganz persönliche Schicksale. 75 Menschen, die jahrelang alles für ihre zibb-Redaktion gegeben haben. Und jetzt sollen sie was machen? Etwa Hartz IV beantragen? Nein, sage ich da!
Und ich frage:
Wie kann es sein, dass ein Sender wie der rbb qualifizierte Kolleginnen und Kollegen einfach so auf die Straße setzt. Das geht nicht.
Ohne uns Freie gibt es kein Programm. Wir sind die Gesichter für die Zuschauer, Zuhörer und Online-LeserInnen. Aber wir arbeiten in der Regel 2. Klasse. Wir sind nicht fest angestellt, wir bekommen keine hohen Altersrenten, wir leben von unseren Aufträgen. Und wenn man mit uns nicht mehr arbeiten will, dann sind wir von jetzt auf gleich weg.
Das muss sich ändern:
Und damit schließe ich mich den Forderungen der rbb-KollegInnen an: Bestandsschutz für Alle, Rücknahme der Kündigungen und mehr Wertschätzung, Respekt und Augenhöhe.
Indira Ghandi hat einmal gesagt: „Mein Großvater sagte mir einst, dass es zwei Sorten von Menschen gäbe. Die, die arbeiten und die, die sich die Lorbeeren für diese Arbeit einheimsen. Er sagte mir, ich solle versuchen in der ersten Gruppe zu sein, es gäbe dort viel weniger Konkurrenz!“
Kämpft weiter für Eure Rechte!
Danke euch!

ARD-Freienkongress zieht positive Bilanz

Das Ende des dreitägigen ARD-Freienkongresses fällt mit der Verabschiedung des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes zusammen. Mit der darin enthaltenen Aufnahme arbeitnehmerähnlich frei Mitarbeitender in die Geltung des Gesetzes erfüllt sich eine langjährige Forderung der Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In den letzten rund 20 Jahren ist die freie Mitarbeit zu einer ganz normalen Beschäftigungsform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geworden, welche sich oft kaum noch von Angestellten unterscheidet. Es ist daher gut und richtig, dass die Novellierung des Gesetzes dies nun auch berücksichtigt.

In den vergangenen drei Tagen haben sich mehr als 300 freie Mitarbeitende zum 5. ARD-Freienkongress online getroffen.

Am Dienstag ging es um die Frage, inwieweit die Beschäftigung freier Mitarbeitender heute noch dem programmlichen Abwechslungsbedürfnis unterliegt oder ob nicht viele Freie eher wie Angestellte arbeiten. Der frühere Justitiar des Saarländischen Rundfunks, Verfassungsrechtler Prof. Dieter Dörr, sagte: „Wenn Sie mich jetzt nach meiner persönlichen Einschätzung fragen – die ich ja heute ganz frei als Wissenschaftler geben kann – dann sehe ich das genau wie Sie: Das hat sich verändert. Das hat sich deutlich verändert, und es ist in diesen Bereichen kein wirkliches Bedürfnis mehr da, dies in freier Mitarbeit zu machen.“

Der zweite Tag beschäftigte sich mit der Personalvertretung der Freien in den Sendern, denn nur bei der Hälfte der Sender haben die Freien Sitz und Stimme im Personalrat. Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes werden in nächster Zeit auch die Freien bei Deutschlandradio, Deutscher Welle, NDR und RBB über die Personalräte vertreten werden. In dem neuen Gesetz ist zwar festgelegt, dass die „maßgeblich an der Programmgestaltung mitwirkenden“ Freien ausgeschlossen bleiben sollen, dies betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der arbeitnehmerähnlichen Freien, erklärte MdB Volker Kauder (CDU) auf dem ARD-Freienkongress, die allermeisten werden also künftig vertreten sein: „Es geht um die obersten Managerposten in den Sendern, vergleichbar mit Intendanten, Direktoren oder Justiziaren. Lange Rede, kurzer Sinn, Strich drunter: Das Ziel für Sie ist erreicht. Sie werden vom Personalvertretungsgesetz umfasst.“

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Antje Kapek bedauerte die Verzögerung bei der Neufassung des RBB-Staatsvertrages. Dies könnte dazu führen, dass erst 2024 Freie in den Personalrat des RBB kommen würden. Kapek dazu: „Ich gebe Ihnen mein Wort, das wir nichts unversucht lassen, um diese Regelung jetzt möglichst zeitnah auf den Weg zu bringen.“

Auf deutliche Kritik bei den Teilnehmenden des Kongresses stieß der geplante MDR-Staatsvertrag, der diese Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für den Mitteldeutschen Rundfunk ausdrücklich ausschließt. ARD-Freienrat Rüdiger Trojok forderte eine Abkehr von dieser Linie und eine baldige Evaluierung des Staatsvertrages mit dem Ziel, dass auch beim MDR Freie künftig im Personalrat vertreten sind.

Der dritte Kongresstag befasste sich mit der Beschäftigungssicherung für Freie. Anders als Angestellte, mit denen sie oft Seite an Seite arbeiten, haben viele der arbeitnehmerähnlichen Freien keine Garantie dafür, dass sie morgen oder nächste Woche beschäftigt werden. Dies ist von Sender zu Sender sehr unterschiedlich in Tarifverträgen geregelt. Viel Zuspruch bekam SWR-Personalchef Thomas Schelberg für das Bestandsschutzmodell im Südwestrundfunk. Demnach haben feste Freie einen Anspruch auf eine dauerhafte Beschäftigung, ähnlich wie ihre angestellten Kolleg*innen. So betonte der SWR-Personalchef: „Wir brauchen Freie genauso wie die Festen“, dies gelte eben nicht nur tageweise, sondern dauerhaft.

Der Bestandschutz beim RBB bietet für nicht-programmgestaltende Freie (z.B. Kameraleute, Cutter*innen oder Grafiker*innen) ein hohes Maß an Sicherheit, nicht aber für Journalist*innen. Marika Kavouras, die den Tarifvertrag für ver.di mit verhandelt hat, forderte die gleiche Beschäftigungssicherung für alle Freien.

Auch wenn das neue Bundespersonalvertretungsgesetz ein Meilenstein ist und die Gewerkschaften ver.di und DJV mit einzelnen Tarifverträgen wesentliche Fortschritte erzielt haben, sieht der ARD-Freienrat noch einen erheblichen Handlungsbedarf: Die festen Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen nicht länger Mitarbeitende zweiter Klasse sein, denn sie machen den größten Teil des Programms.

Workshop: Raus aus dem Schleudersitz! Arbeit für Freie sichern.

zum Video


Donnerstag, 22.4.2021, 17:00 – 18:30 Uhr .

Raus aus dem Schleudersitz! – Wie lassen sich die Arbeitsplätze für feste Freie sichern?

Die Absicherung für arbeitnehmerähnliche Freie ist innerhalb der ARD und im ZDF ganz unterschiedlich geregelt, zudem sind viele Regelungen kaum bekannt. In einem Expert*innen-Talk stellen wir die beiden Modelle von rbb und SWR aus Insidersicht einer Personalrätin und eines Personalchefs vor und möchten mit Euch diskutieren: Welche Sicherheit haben feste Freie und welche brauchen wir?

Podiumsdiskussion „Freie in die Personalräte“

Video-Mitschnitt

Mittwoch, 21.4.2021, 16:00 – 17:30 Uhr .

Freie in die Personalräte

Die Zeit ist reif: Bis heute ist gerade einmal die Hälfte der arbeitnehmerähnlichen Freien in ARD und ZDF in den Personalräten ihrer Sender vertreten. Mit der geplanten Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes dürfte das anders
werden: Das Bundesgesetz gilt direkt für die Deutsche Welle und gibt indirekt den Maßstab für die Mehrländer-Sender Deutschlandradio, rbb, MDR und NDR vor. Nicht mehr das „Ob“, sondern das „Wie“ ist noch umstritten. Rechtfertigt die Rundfunkfreiheit den Ausschluss von programmgestaltenden Freien? Brauchen Arbeitnehmerähnliche eigene Gruppenrechte? Oder doch nur: Freienvertretung? Politiker*innen, Gewerkschafter*innen und Freie Mitarbeiter*innen sind eigeladen zur Podiumsdiskussion.

Videotalk: „Wenn sich Arbeitsrecht und Rundfunkfreiheit in die Quere kommen“

zum Video

Dienstag, 20.4.2021, 17:00 – 18:30 Uhr .

Videotalk:
„Wenn sich Arbeitsrecht und Rundfunkfreiheit in die Quere kommen“

Mit Prof. Dr. Dieter Dörr, Medienrechtler, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Freie Mitarbeiter*innen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland haben einen seltsamen Rechtsstatus. Ganz oft werden die Freien von ihren Sendern auf festgelegten Arbeitsplätzen, in definierten Arbeitsbedingungen und Hierarchien, unter klarer Weisung und teilweise auch mit regelmäßigem Einkommen eingesetzt. Doch obwohl sie von gewöhnlichen Arbeitnehmer*innen kaum noch zu unterscheiden sind, bleiben sie auch vor Gericht freie Mitarbeiter*innen – wegen der Rundfunkfreiheit. Warum ist so? Und: Muss das für alle Ewigkeit so bleiben?

Freienkongress 2021

Vom 20. bis 22. April findet der diesjährige Freienkongress online statt. Die Links zu den öffenlichen Veranstaltungen werden über die internen Newsletter bzw. Intranetangebote der Sender kommuniziert. Wer einen Teilnahme-Link auf anderem Weg erhalten möchte, kann eine E-Mail-Adresse hier hinterlegen.

Tagesaktuelle Hinweise zu den Veranstaltungen posten wir ggf. hier auf ard-freie.de.

 

Das Programm ist fertig

5. ARD Freienkongress

vom 20.-22.4.2021 im Netz

Drei spannende Abende mit Informationen und Vernetzung für alle
Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das bietet der ARD-Freienkongress in diesem Jahr. Hochkarätige Gesprächsrunden zu den Themen Rundfunkfreiheit, Arbeitsrecht und Mitbestimmung bieten genügend Stoff zur Diskussion und zum Austausch über Sendergrenzen hinweg.
Im Anschluss an jedes Panel laden unterschiedliche Talkräume zum Networking und zum Erfahrungsaustausch ein – kollegiales Speed-Dating inklusive. Der ARD Freienkongress – das Info-Event für die Freien bei ARD, ZDF und Deutschlandradio


Dienstag, 20.4.2021, 17:00 – 18:30 Uhr .

Videotalk:
„Wenn sich Arbeitsrecht und Rundfunkfreiheit in die Quere kommen“

Mit Prof. Dr. Dieter Dörr, Medienrechtler, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Freie Mitarbeiter*innen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland haben einen seltsamen Rechtsstatus. Ganz oft werden die Freien von ihren Sendern auf festgelegten Arbeitsplätzen, in definierten Arbeitsbedingungen und Hierarchien, unter klarer Weisung und teilweise auch mit regelmäßigem Einkommen eingesetzt. Doch obwohl sie von gewöhnlichen Arbeitnehmer*innen kaum noch zu unterscheiden sind, bleiben sie auch vor Gericht freie Mitarbeiter*innen – wegen der Rundfunkfreiheit. Warum ist so? Und: Muss das für alle Ewigkeit so bleiben?

Anschließend ab ca. 18:30 Uhr:
Virtuelles GetTogether mit Speed-Dating, Networking und Erfahrungsaustausch für Freie


Mittwoch, 21.4.2021, 16:00 – 17:30 Uhr .

Freie in die Personalräte

Die Zeit ist reif: Bis heute ist gerade einmal die Hälfte der arbeitnehmerähnlichen Freien in ARD und ZDF in den Personalräten ihrer Sender vertreten. Mit der geplanten Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes dürfte das anders
werden: Das Bundesgesetz gilt direkt für die Deutsche Welle und gibt indirekt den Maßstab für die Mehrländer-Sender Deutschlandradio, rbb, MDR und NDR vor. Nicht mehr das „Ob“, sondern das „Wie“ ist noch umstritten. Rechtfertigt die Rundfunkfreiheit den Ausschluss von programmgestaltenden Freien? Brauchen Arbeitnehmerähnliche eigene Gruppenrechte? Oder doch nur: Freienvertretung? Politiker*innen, Gewerkschafter*innen und Freie Mitarbeiter*innen sind eigeladen zur Podiumsdiskussion.

Anschließend ab ca. 17:30 Uhr:
Virtuelles GetTogether mit Speed-Dating. Networking und Erfahrungsaustausch für Freie


Donnerstag, 22.4.2021, 17:00 – 18:30 Uhr .

Raus aus dem Schleudersitz! – Wie lassen sich die Arbeitsplätze für feste Freie sichern?

Die Absicherung für arbeitnehmerähnliche Freie ist innerhalb der ARD und im ZDF ganz unterschiedlich geregelt, zudem sind viele Regelungen kaum bekannt. In einem Expert*innen-Talk stellen wir die beiden Modelle von rbb und SWR aus Insidersicht einer Personalrätin und eines Personalchefs vor und möchten mit Euch diskutieren: Welche Sicherheit haben feste Freie und welche brauchen wir?

Anschließend ab ca. 18:30 Uhr:
Virtuelles GetTogether mit Speed-Dating. Networking und Erfahrungsaustausch für Freie

Unterstützt von

DJV und Ver.di

Freie in die Personalräte!

ARD-Freienrat fordert Klarheit für alle arbeitnehmerähnliche Personen

Die Interessenvertretungen der rund 18.000 festen Freien Mitarbeiter*innen der öffentlich-rechtlichen Sender appellieren an den Bundestag, bei der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für klare Verhältnisse zu sorgen: Ausnahmslos alle arbeitnehmerähnlichen Personen gemäß § 12a Tarifvertragsgesetz müssen künftig in den Geltungsbereich des BPersVg fallen – auch programmgestaltende. Freienvertretungen sind keine Alternative. Am 22.3. befasst sich der Innenausschuss des Bundestags mit der Novellierung des Gesetzes.

Der ARD-Freienrat appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Sorgen Sie für klare Verhältnisse! Nutzen Sie die Chance der Novellierung, um die für den Rundfunk wesentliche Gruppe der Arbeitnehmerähnlichen endlich auch auf Bundesebene in die Personalvertretung einzubinden. Mehr als 100 Jahre nach dem erste Betriebsrätegesetz (1920) und über 65 Jahre nach Einführung des ersten bundesweiten Personalvertretungsgesetzes (1955) ist es höchste Zeit, die Mitbestimmung umfassend an die Welt von heute anzupassen.

Denn genauso entscheidend die Beteiligung von Beamt*innen und Angestellte für die erfolgreiche Arbeit in den öffentlichen Behörden und Verwaltungen ist bzw. die von Richter*innen und Soldaten in ihren ganz speziellen Bereichen, so sind für den Rundfunk die arbeitnehmerähnlichen „festen Freien“ von ganz wesentlicher Bedeutung. Alle betroffenen Sender setzen seit Jahrzehnten regelmäßig und in erheblichem Umfang auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigung. In den Kernbereichen der Sender, den Programmen, stellen Arbeitnehmerähnliche sogar die Mehrheit der Beschäftigten. Die nun vorgesehene Vertretung über die Personalräte stärkt nicht nur die Gruppe der Arbeitnehmerähnlichen selbst, sondern mit ihnen zugleich die Sender und die Rundfunkfreiheit.

Die nun erhobene Forderung einiger Intendant*innen, möglichst alle Freien aus der gesetzlichen Personalvertretung auszuschließen, auf jeden Fall aber die programmgestaltenden unter ihnen, weist der Freienrat entschieden zurück. Mitbestimmung der Rundfunkmitarbeiter*innen ist keine Schwächung des Rundfunks, sondern eine Stärkung!

Eine Lehre aus 100 Jahren Mitbestimmung gilt auch für die Rundfunksender: Starke Personalvertretungen sind immer unbequem für die Geschäftsleitungen – darum ist der Gesetzgeber gefordert, einen klaren rechtlichen Rahmen zu setzen. Die Arbeitgeberseite alleine kann und wird keine Interessenvertretungen auf Augenhöhe schaffen. So verfügt keine der bisher von den Intendant*innen einseitig erlassenen „Freienstatute“ über nennenswerte Mitbestimmungsrechte. Das durchsichtige Angebot, „freiwillig“ Freienvertretungen zu schaffen, ist keine Alternative zu einer gesetzlichen Personalvertretung.

Richtig ist: In der Hälfte der Sender werden Arbeitnehmerähnliche auf landesgesetzlicher Grundlage erfolgreich durch die Personalräte vertreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie programmgestaltend tätig sind oder auch nicht. Das dies zu einer Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit führen würde, ist eine abwegige Unterstellung, für die es in vielen Jahren kein einziges Beispiel gibt. Der Freienrat fordert die Intendant*innen auf, ihre unzeitgemäßen Abwehrhaltung und Spaltungsversuche aufzugeben und stattdessen konstruktiv ihrer Verantwortung für den Rundfunk und alle Mitarbeitenden nachzukommen. Dafür braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen: Arbeitnehmerähnliche Freie gehören die Personalräte. Ausnahmslos.

ARD-Freienrat fordert Beschäftigungssicherheit für alle Rundfunkfreien!

Zur Entlassung von 75 freien rbb-Mitarbeiter*innen nimmt der Freienrat Stellung:

Der ARD-Freienrat übt scharfe Kritik an den Plänen des rbb, im Zusammenhang mit der Veränderung seines TV-Vorabendprogrammes 75 teils langjährige Freie auf die Straße zu setzen. Durch die Einstellung der Magazine „zibb“ und „rbb um6“ sollen nach Auskunft des Senders ab 2022 mehr als 2 Millionen Euro im Jahr gespart werden – wie so oft vor allem auf den Rücken der Freien. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen arbeiten teilweise seit dreißig Jahren für den Sender – eine verbindliche Beschäftigungsperspektive über das Jahr 2021 hinaus will ihnen der rbb trotzdem nicht geben.

Das ist Folge der mangelhaften sozialen Absicherung nicht nur für rbb-Freie, die vom ARD-Freienrat schon seit langem kritisiert wird. Die Ereignisse beim rbb zeigen nun überdeutlich, dass die Rundfunkfreien dringend mehr Beschäftigungssicherheit brauchen – durch Festanstellung oder wirksame Bestandsschutzregelungen. Leider hinkt der rbb in dieser Hinsicht hinter anderen Sendern wie dem SWR, dem HR oder dem ZDF her. Das rächt sich jetzt bitter für die von Kündigung betroffenen rbb-Freien.

Der ARD-Freienrat fordert deshalb Beschäftigungssicherheit für alle ca. 18.000 arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter*innen von ARD, ZDF und Deutschlandradio!

Die von den Sendern gerne und häufig wiederholte Behauptung, die Rundfunkfreiheit sei in Gefahr, wenn sie sich nicht jederzeit schnell und unbürokratisch von freien Mitarbeiter*innen trennen könnten, weist der ARD-Freienrat entschieden zurück. Tatsächlich geht es bei den Entlassungen von Freien meistens – wie auch jetzt beim rbb – nicht um Vielfalt und Abwechslung im Programm, sondern lediglich ums Sparen. Das hat mit Rundfunkfreiheit jedoch nichts zu tun! Auch der ARD-Freienrat sieht die Notwendigkeit, dass die Programmangebote von ARD und ZDF teilweise erneuert und verbessert werden müssen. Dies kann und muss aber gemeinsam mit den freien Mitarbeiter*innen geschehen, nicht gegen sie und auf ihre Kosten!

Offener Protest der MDR-Freienräte gegen den vorliegenden MDR-Staatsvertrag

Sehr geehrte Ministerpräsidenten,
sehr geehrte Mitarbeitende der Staatskanzleien,
sehr geehrte Autorinnen und Autoren des neuen MDR Staatsvertrages,

die MDR-Freienräte protestieren im Namen von ca. 2.000 freien Mitarbeitenden mit größtem Befremden gegen den vorliegenden MDR-Staatsvertrag – hier vor allem gegen die kleine, aber bedeutende Veränderung in § 35 Absatz 1: „soweit sich aus Absatz 3 nichts anderes ergibt.“.

Die Tatsache, dass zwar auch für den MDR das Bundespersonalvertretungsgesetz gelten soll, nicht jedoch (Absatz 3) für die arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne von § 12a des Tarifvertragsgesetzes, ist für die Freienvertretungen eine unerwartete, große Enttäuschung.

Sie wissen, dass im Entwurf des Bundesinnenministeriums momentan eine weitergehende Mitbestimmung von Freien möglich gemacht wird (§ 116 Absatz 4): „Als Beschäftigte der Deutschen Welle gelten auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 12a des Tarifvertragsgesetzes; für sie gilt dieses Gesetz entsprechend“.

Wenn dieses Gesetz verabschiedet würde, wären (nicht-programmgestaltende) Freie im Personalrat vertreten. Sie haben nun durch die Neufassung von § 35 des MDR-Staatsvertrages die Chance darauf auf Jahre ausgeschlossen. Mit welchem Ziel?

Mit der jetzigen Formulierung zementieren Sie eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im MDR: die eine Gruppe (Festangestellte), die Mitbestimmungsrechte hat und vom Personalrat vertreten wird; die andere, ebenfalls sehr große Gruppe (die Freien), die keinerlei verbrieften Rechte hat und mit einem, noch zu formulierenden Freienstatut zu leben hat.

Diejenigen werden aus der betrieblichen Mitbestimmung herausgehalten, die mit Kompetenz, Leidenschaft und aus Überzeugung weitgehend das Programm des MDR in unterschiedlichsten Positionen machen – die Freien.

 Wir fragen Sie: Wem dient es, diese Zwei-Klassen-Gesellschaft unabhängig von gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Entwicklungen aufrechtzuerhalten?

Der innerbetrieblichen Demokratie ganz gewiss nicht!

Der Diskussion auf Augenhöhe ganz gewiss auch nicht!

Was hat Sie dazu bewogen, die Möglichkeit einer stärkeren Vertretung der Freien in den Personalräten auszuschließen?

Welche Signale möchten Sie mit der jetzigen Formulierung von § 35 des MDR-Staatsvertrages senden: Dass Mitbestimmungsrechte nicht für alle Mitarbeitenden von Bedeutung sind?

Dass Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gern bei Mitbestimmungsrechten hinter Einrichtungen des Bundes, anderen Bundesländern und ARD-Anstalten zurückbleiben möchten?

 Wir protestieren auch deshalb auf das Schärfste, weil wir alle drei Staatskanzleien besucht und unsere Position deutlich gemacht haben. Und, weil noch bis in den November hinein die jeweils aktuelle Version des BPersVG Anwendung gefunden hätte.

Was ist danach, bis zur Unterzeichnung des Vertrages durch die drei Ministerpräsidenten, geschehen? Wer hatte ein Interesse daran, die Freien aus der betrieblichen Mitbestimmung weitgehend herauszuhalten? Wohlgemerkt, ohne Information an die Gewerkschaften, geschweige denn an die MDR-Freienräte.

Sie wollen, entnehmen wir der Präambel des neuen MDR-Staatsvertrages, diesen Staatsvertrag modernisieren. Wir halten es für modern und zeitgemäß, alle Möglichkeiten für eine breite Mitbestimmung innerhalb des Unternehmens MDR zu nutzen. Das haben Sie leider nicht getan.

Wir würden uns über Korrekturen an einem, aus unserer Sicht, kritikwürdigen Staatsvertrag sehr freuen. Deutlicher formuliert: wir erwarten es von Ihnen.

Der Personalrat des MDR unterstützt den Protest der MDR-Freienräte in allen Punkten.

 Wir freuen uns auf die zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

 Mit enttäuschten Grüßen

Astrid Pawassar (Vorsitzende MDR-Freienrat Dresden)
Dirk Reinhardt (Vorsitzender MDR-Freienrat Erfurt)
Olaf Parusel (Vorsitzender MDR-Freienrat Halle)
Jan-Markus Holz (Vorsitzender MDR-Freienrat Leipzig)
Annette Schneider-Solis (Vorsitzende MDR-Freienrat Magdeburg)
Thomas Bille (Vorsitzender MDR-Gesamtfreienrat)
Dirk Glässer (Vorsitzender MDR-Gesamtpersonalrat)