Freienkongress 2021

Vom 20. bis 22. April findet der diesjährige Freienkongress online statt. Die Links zu den öffenlichen Veranstaltungen werden über die internen Newsletter bzw. Intranetangebote der Sender kommuniziert. Wer einen Teilnahme-Link auf anderem Weg erhalten möchte, kann eine E-Mail-Adresse hier hinterlegen.

Tagesaktuelle Hinweise zu den Veranstaltungen posten wir ggf. hier auf ard-freie.de.

 

Das Programm ist fertig

5. ARD Freienkongress

vom 20.-22.4.2021 im Netz

Drei spannende Abende mit Informationen und Vernetzung für alle
Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das bietet der ARD-Freienkongress in diesem Jahr. Hochkarätige Gesprächsrunden zu den Themen Rundfunkfreiheit, Arbeitsrecht und Mitbestimmung bieten genügend Stoff zur Diskussion und zum Austausch über Sendergrenzen hinweg.
Im Anschluss an jedes Panel laden unterschiedliche Talkräume zum Networking und zum Erfahrungsaustausch ein – kollegiales Speed-Dating inklusive. Der ARD Freienkongress – das Info-Event für die Freien bei ARD, ZDF und Deutschlandradio


Dienstag, 20.4.2021, 17:00 – 18:30 Uhr .

Videotalk:
„Wenn sich Arbeitsrecht und Rundfunkfreiheit in die Quere kommen“

Mit Prof. Dr. Dieter Dörr, Medienrechtler, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Freie Mitarbeiter*innen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland haben einen seltsamen Rechtsstatus. Ganz oft werden die Freien von ihren Sendern auf festgelegten Arbeitsplätzen, in definierten Arbeitsbedingungen und Hierarchien, unter klarer Weisung und teilweise auch mit regelmäßigem Einkommen eingesetzt. Doch obwohl sie von gewöhnlichen Arbeitnehmer*innen kaum noch zu unterscheiden sind, bleiben sie auch vor Gericht freie Mitarbeiter*innen – wegen der Rundfunkfreiheit. Warum ist so? Und: Muss das für alle Ewigkeit so bleiben?

Anschließend ab ca. 18:30 Uhr:
Virtuelles GetTogether mit Speed-Dating, Networking und Erfahrungsaustausch für Freie


Mittwoch, 21.4.2021, 16:00 – 17:30 Uhr .

Freie in die Personalräte

Die Zeit ist reif: Bis heute ist gerade einmal die Hälfte der arbeitnehmerähnlichen Freien in ARD und ZDF in den Personalräten ihrer Sender vertreten. Mit der geplanten Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes dürfte das anders
werden: Das Bundesgesetz gilt direkt für die Deutsche Welle und gibt indirekt den Maßstab für die Mehrländer-Sender Deutschlandradio, rbb, MDR und NDR vor. Nicht mehr das „Ob“, sondern das „Wie“ ist noch umstritten. Rechtfertigt die Rundfunkfreiheit den Ausschluss von programmgestaltenden Freien? Brauchen Arbeitnehmerähnliche eigene Gruppenrechte? Oder doch nur: Freienvertretung? Politiker*innen, Gewerkschafter*innen und Freie Mitarbeiter*innen sind eigeladen zur Podiumsdiskussion.

Anschließend ab ca. 17:30 Uhr:
Virtuelles GetTogether mit Speed-Dating. Networking und Erfahrungsaustausch für Freie


Donnerstag, 22.4.2021, 17:00 – 18:30 Uhr .

Raus aus dem Schleudersitz! – Wie lassen sich die Arbeitsplätze für feste Freie sichern?

Die Absicherung für arbeitnehmerähnliche Freie ist innerhalb der ARD und im ZDF ganz unterschiedlich geregelt, zudem sind viele Regelungen kaum bekannt. In einem Expert*innen-Talk stellen wir die beiden Modelle von rbb und SWR aus Insidersicht einer Personalrätin und eines Personalchefs vor und möchten mit Euch diskutieren: Welche Sicherheit haben feste Freie und welche brauchen wir?

Anschließend ab ca. 18:30 Uhr:
Virtuelles GetTogether mit Speed-Dating. Networking und Erfahrungsaustausch für Freie

Unterstützt von

DJV und Ver.di

Freie in die Personalräte!

ARD-Freienrat fordert Klarheit für alle arbeitnehmerähnliche Personen

Die Interessenvertretungen der rund 18.000 festen Freien Mitarbeiter*innen der öffentlich-rechtlichen Sender appellieren an den Bundestag, bei der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für klare Verhältnisse zu sorgen: Ausnahmslos alle arbeitnehmerähnlichen Personen gemäß § 12a Tarifvertragsgesetz müssen künftig in den Geltungsbereich des BPersVg fallen – auch programmgestaltende. Freienvertretungen sind keine Alternative. Am 22.3. befasst sich der Innenausschuss des Bundestags mit der Novellierung des Gesetzes.

Der ARD-Freienrat appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Sorgen Sie für klare Verhältnisse! Nutzen Sie die Chance der Novellierung, um die für den Rundfunk wesentliche Gruppe der Arbeitnehmerähnlichen endlich auch auf Bundesebene in die Personalvertretung einzubinden. Mehr als 100 Jahre nach dem erste Betriebsrätegesetz (1920) und über 65 Jahre nach Einführung des ersten bundesweiten Personalvertretungsgesetzes (1955) ist es höchste Zeit, die Mitbestimmung umfassend an die Welt von heute anzupassen.

Denn genauso entscheidend die Beteiligung von Beamt*innen und Angestellte für die erfolgreiche Arbeit in den öffentlichen Behörden und Verwaltungen ist bzw. die von Richter*innen und Soldaten in ihren ganz speziellen Bereichen, so sind für den Rundfunk die arbeitnehmerähnlichen „festen Freien“ von ganz wesentlicher Bedeutung. Alle betroffenen Sender setzen seit Jahrzehnten regelmäßig und in erheblichem Umfang auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigung. In den Kernbereichen der Sender, den Programmen, stellen Arbeitnehmerähnliche sogar die Mehrheit der Beschäftigten. Die nun vorgesehene Vertretung über die Personalräte stärkt nicht nur die Gruppe der Arbeitnehmerähnlichen selbst, sondern mit ihnen zugleich die Sender und die Rundfunkfreiheit.

Die nun erhobene Forderung einiger Intendant*innen, möglichst alle Freien aus der gesetzlichen Personalvertretung auszuschließen, auf jeden Fall aber die programmgestaltenden unter ihnen, weist der Freienrat entschieden zurück. Mitbestimmung der Rundfunkmitarbeiter*innen ist keine Schwächung des Rundfunks, sondern eine Stärkung!

Eine Lehre aus 100 Jahren Mitbestimmung gilt auch für die Rundfunksender: Starke Personalvertretungen sind immer unbequem für die Geschäftsleitungen – darum ist der Gesetzgeber gefordert, einen klaren rechtlichen Rahmen zu setzen. Die Arbeitgeberseite alleine kann und wird keine Interessenvertretungen auf Augenhöhe schaffen. So verfügt keine der bisher von den Intendant*innen einseitig erlassenen „Freienstatute“ über nennenswerte Mitbestimmungsrechte. Das durchsichtige Angebot, „freiwillig“ Freienvertretungen zu schaffen, ist keine Alternative zu einer gesetzlichen Personalvertretung.

Richtig ist: In der Hälfte der Sender werden Arbeitnehmerähnliche auf landesgesetzlicher Grundlage erfolgreich durch die Personalräte vertreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie programmgestaltend tätig sind oder auch nicht. Das dies zu einer Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit führen würde, ist eine abwegige Unterstellung, für die es in vielen Jahren kein einziges Beispiel gibt. Der Freienrat fordert die Intendant*innen auf, ihre unzeitgemäßen Abwehrhaltung und Spaltungsversuche aufzugeben und stattdessen konstruktiv ihrer Verantwortung für den Rundfunk und alle Mitarbeitenden nachzukommen. Dafür braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen: Arbeitnehmerähnliche Freie gehören die Personalräte. Ausnahmslos.

Offener Protest der MDR-Freienräte gegen den vorliegenden MDR-Staatsvertrag

Sehr geehrte Ministerpräsidenten,
sehr geehrte Mitarbeitende der Staatskanzleien,
sehr geehrte Autorinnen und Autoren des neuen MDR Staatsvertrages,

die MDR-Freienräte protestieren im Namen von ca. 2.000 freien Mitarbeitenden mit größtem Befremden gegen den vorliegenden MDR-Staatsvertrag – hier vor allem gegen die kleine, aber bedeutende Veränderung in § 35 Absatz 1: „soweit sich aus Absatz 3 nichts anderes ergibt.“.

Die Tatsache, dass zwar auch für den MDR das Bundespersonalvertretungsgesetz gelten soll, nicht jedoch (Absatz 3) für die arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne von § 12a des Tarifvertragsgesetzes, ist für die Freienvertretungen eine unerwartete, große Enttäuschung.

Sie wissen, dass im Entwurf des Bundesinnenministeriums momentan eine weitergehende Mitbestimmung von Freien möglich gemacht wird (§ 116 Absatz 4): „Als Beschäftigte der Deutschen Welle gelten auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 12a des Tarifvertragsgesetzes; für sie gilt dieses Gesetz entsprechend“.

Wenn dieses Gesetz verabschiedet würde, wären (nicht-programmgestaltende) Freie im Personalrat vertreten. Sie haben nun durch die Neufassung von § 35 des MDR-Staatsvertrages die Chance darauf auf Jahre ausgeschlossen. Mit welchem Ziel?

Mit der jetzigen Formulierung zementieren Sie eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im MDR: die eine Gruppe (Festangestellte), die Mitbestimmungsrechte hat und vom Personalrat vertreten wird; die andere, ebenfalls sehr große Gruppe (die Freien), die keinerlei verbrieften Rechte hat und mit einem, noch zu formulierenden Freienstatut zu leben hat.

Diejenigen werden aus der betrieblichen Mitbestimmung herausgehalten, die mit Kompetenz, Leidenschaft und aus Überzeugung weitgehend das Programm des MDR in unterschiedlichsten Positionen machen – die Freien.

 Wir fragen Sie: Wem dient es, diese Zwei-Klassen-Gesellschaft unabhängig von gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Entwicklungen aufrechtzuerhalten?

Der innerbetrieblichen Demokratie ganz gewiss nicht!

Der Diskussion auf Augenhöhe ganz gewiss auch nicht!

Was hat Sie dazu bewogen, die Möglichkeit einer stärkeren Vertretung der Freien in den Personalräten auszuschließen?

Welche Signale möchten Sie mit der jetzigen Formulierung von § 35 des MDR-Staatsvertrages senden: Dass Mitbestimmungsrechte nicht für alle Mitarbeitenden von Bedeutung sind?

Dass Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gern bei Mitbestimmungsrechten hinter Einrichtungen des Bundes, anderen Bundesländern und ARD-Anstalten zurückbleiben möchten?

 Wir protestieren auch deshalb auf das Schärfste, weil wir alle drei Staatskanzleien besucht und unsere Position deutlich gemacht haben. Und, weil noch bis in den November hinein die jeweils aktuelle Version des BPersVG Anwendung gefunden hätte.

Was ist danach, bis zur Unterzeichnung des Vertrages durch die drei Ministerpräsidenten, geschehen? Wer hatte ein Interesse daran, die Freien aus der betrieblichen Mitbestimmung weitgehend herauszuhalten? Wohlgemerkt, ohne Information an die Gewerkschaften, geschweige denn an die MDR-Freienräte.

Sie wollen, entnehmen wir der Präambel des neuen MDR-Staatsvertrages, diesen Staatsvertrag modernisieren. Wir halten es für modern und zeitgemäß, alle Möglichkeiten für eine breite Mitbestimmung innerhalb des Unternehmens MDR zu nutzen. Das haben Sie leider nicht getan.

Wir würden uns über Korrekturen an einem, aus unserer Sicht, kritikwürdigen Staatsvertrag sehr freuen. Deutlicher formuliert: wir erwarten es von Ihnen.

Der Personalrat des MDR unterstützt den Protest der MDR-Freienräte in allen Punkten.

 Wir freuen uns auf die zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

 Mit enttäuschten Grüßen

Astrid Pawassar (Vorsitzende MDR-Freienrat Dresden)
Dirk Reinhardt (Vorsitzender MDR-Freienrat Erfurt)
Olaf Parusel (Vorsitzender MDR-Freienrat Halle)
Jan-Markus Holz (Vorsitzender MDR-Freienrat Leipzig)
Annette Schneider-Solis (Vorsitzende MDR-Freienrat Magdeburg)
Thomas Bille (Vorsitzender MDR-Gesamtfreienrat)
Dirk Glässer (Vorsitzender MDR-Gesamtpersonalrat)

rbb-Freie in den Personalrat

Die rot-rot-grüne Koalition macht ernst und fordert den Senat auf, eine Regelung zzu schaffen, die festen Freien des rbb über den Personalrat vertreten zu lassen. Der Antrag fang breite Zustimmung bei den Redner*innen – nur nicht bei der AfD. Der rbb-Staatsvertrag soll im ersten Halbjahr novelliert werden.

Der rbb berichtet:

Die Abgeordneten diskutieren über einen Antrag von SPD, Linke und Grünen zur Rolle der arbeitnehmerähnlichen freien MitarbeiterInnen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg. Die drei Koalitionsfraktionen fordern den Senat auf, für eine Vertretung dieser Mitarbeiter durch den Personalrat zu sorgen. Diese werden bisher – anders als festangestellte Mitarbeiter – durch die Freienvertretung vertreten. Die Freienvertretung hat jedoch deutlich weniger Mitspracherechte als der Personalrat. Entsprechende Änderungen sollen in der Novellierung des rbb-Staatsvertrags berücksichtigt werden. CDU und FDP schließen sich den Forderungen an. Die AfD spricht sich gegen diese Neuregelung aus. Die Initiative sei ein Versuch der „Altparteien“, sich die etablierten Medienschaffenden in einer sich rasant verändernden Medienlandschaft gewogen zu machen. Der Antrag wird in den Medienausschuss überwiesen.

Novellierung BPersVG: Klarheit für arbeitnehmerähnliche Personen schaffen

Auch die Kabinetts-Fassung eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes bringt für die schätzungsweise sieben- bis achttausend arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten, die unter das Bundespersonalvertretungsgesetz fallen (Deutschlandradio, Deutsche Welle, NDR, MDR, rbb), keine Klarheit und auch keine belastbaren Mitwirkungs- und Mitspracherechte, so wie es sonst für Beschäftigte in öffentlichen Unternehmen unbestritten ist.

Zwar werden in dem Gesetzentwurf auch arbeitnehmerähnliche Personen grundsätzlich von den Bestimmungen für die Deutsche Welle (§ 116 Abs. 4) umfasst. Doch die auf dem Fuße folgenden Einschränkungen im gleichen Absatz (Satz 3 Nr. 2 und Nr. 3) schließen den potentiell größten Teil der arbeitnehmerähnlichen Personen gleich wieder aus. Denn zum einen fehlt eine klare Definition, was unter „maßgeblich an der Programmgestaltung beteiligt“ zu verstehen ist. Zum anderen werden auch freie Mitarbeitende ausgeklammert, die auf Produktionsdauer beschäftigt werden. Sie aber bedürfen genauso wie arbeitnehmerähnliche Personen Personalvertretungsrechte, da sie weitgehend abhängig und unselbständig beschäftigt werden.

Diese sachfremden und unbestimmten Ausschlusskriterien sind kontraproduktiv für eine ordentliche und wirksame Personalvertretung der arbeitnehmerähnlichen Personen, da sie in einzelnen Rundfunkanstalten bis zu 95% der eigentlich adressierten Zielgruppe ausschließen könnten. Sie führen obendrein zu Ungleichbehandlung, denn bei Angestellten spielt der Aspekt der Programmgestaltung nicht bis zu deren Ausschluss aus dem Geltungsbereich. Dieser strukturelle Unterschied wird auch nicht durch das geschützte Abwechslungsbedürfnis der Rundfunkanstalten begründet, da dieses durch die Personalvertretung in keiner Weise eingeschränkt wird. Bislang war dies nach Kenntnis des ARD-Freienrates noch nie ein Problem in solchen Landesrundfunkanstalten, in denen die Landespersonalvertretungsgesetze arbeitnehmerähnliche Personen ohne Einschränkungen umfassen.

Hingegen ist mit erheblichen bürokratischen Aufwand und gerichtlichem Klärungsbedarf zu rechnen, müsste bei jeder und jedem einzelnen Mitarbeiter*in individuell das Maß der Programmgestaltung bestimmt werden, da die Tätigkeitsprofile und der Grad der Programmgestaltung extrem variieren.

Deshalb fordert der ARD-Freienrat die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, in ihrer Beratung über die Novellierung des Gesetzes für klare Verhältnisse zu sorgen und sicherzustellen, dass ausnahmslos alle arbeitnehmerähnlichen Personen gemäß § 12a Tarifvertragsgesetz in den Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes fallen.

Freienstatute bringen keine Mitbestimmung für frei Mitarbeitende

Deutschlandradio und Deutsche Welle haben in den vergangenen Tagen sogenannte Freienstatute beschlossen, auf deren Basis Vertretungen für frei Mitarbeitende in den Sendern gewählt werden können.

Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt in Sachen Mitbestimmung für arbeitnehmerähnliche Freie aussieht, ist bei näherem Hinsehen leider nur ein Feigenblatt.
Die Statute suggerieren eine Vertretungsmacht, die tatsächlich nicht existent ist. Immerhin: Der komplett rechtlose Zustand ist mit den Statuten erstmal aufgehoben. Allerdings mahnt der ARD-Freienrat an, dass diese Entwicklung nur ein Zwischenschritt zur Vertretung frei Mitarbeitender in Personalräten sein kann. Denn nur in diesen sind auch gesetzlich verankerte Mitbestimmung- und Mitwirkungsrechte gewährleistet.
Seit den 90er Jahren haben die Sender die freie Mitarbeit aus unterschiedlichen Gründen immer weiter ausgeweitet. Längst sind nicht mehr nur einige programmprägende JournalistInnen frei tätig, sondern auch erhebliche Teile des technischen und organisatorischen Produktionspersonals. Diese Mitarbeitenden sind inzwischen vielfach langjährig in erheblichen Umfang (also tatsächlich ähnlich ArbeitnehmerInnen) bei den Sendern beschäftigt. In den öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es inzwischen etwa 18000 dieser arbeitnehmerähnliche Mitarbeitenden. Diese Beschäftigten benötigen Vertretungen mit adäquaten Rechten. Für einige der Sender (SWR, WDR, Radio Bremen, SR, HR, ZDF) haben die Bundesländer die Entwicklung der letzten Jahre nachvollzogen und haben ihre Personalvertretungsgesetze für die arbeitnehmerähnlichen Freien geöffnet.

In den Sendern, die sich über mehrere Bundesländer erstrecken, gestaltet sich das schwieriger, denn hier gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Überarbeitung dieses Uralt-Gesetzes aus dem Jahr 1974 hatte die Politik lange vor sich her geschoben.
Daher der Versuch mittels in den Sendern erlassener Statute Vertretungen freier MitarbeiterInnen zu legitimieren.

Nun ist eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes in Arbeit und der ARD- Freienrat fordert, arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitende und auf Produktionsdauer Beschäftigte in die Geltung des Gesetzes aufzunehmen. Bundesinnenministerium und Bundestag haben es jetzt in der Hand, faire Mitbestimmung auch für die vielen freien Beschäftigten zu ermöglichen.

Der ARD-Freienrat

Freie in den Personalrat

MdB Petra Nicolaisen (CDU) ist eigentlich Fachfrau für Beamtenrecht. Vom ARD-Freienrat hat sie sich berichten lassen, warum das Bundespersonalvertretungsgesetz auch für Freie so wichtig ist und warum § 90 geändert werden muss.

Gerechtigkeitslücke im Bundespersonalvertretungsgesetz muss geschlossen werden

Für einen großen Teil der über 18.000 „frei Mitarbeitenden” im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch für jene in Kultureinrichtungen des Bundes, ist der jüngst vorgelegte Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes eine Enttäuschung.
Denn in dem Entwurf wird darauf verzichtet, arbeitnehmerähnliche Personen endlich in den Geltungsbereich des Gesetzes zu nehmen, um so den vielen prekär und unsicher Beschäftigten zu mehr Rechten zu verhelfen. Immer häufiger setzen Rundfunkanstalten und Kulturbetriebe auf Leistungen von angeblich frei Mitarbeitenden, um ihre dauernden Aufgaben zu erfüllen. Sie arbeiten meist entweder auf Basis von einzelnen Werkverträgen oder als Tagelöhner („unständig Beschäftigte”) in arbeitsrechtlich problematischen
Konstellationen. Dort, wo das Bundespersonalvertretungsrecht gilt (NDR, MDR, RBB, Deutschlandradio, Deutsche Welle), haben sie keine gesetzlich verankerte Interessensvertretung mit ausreichenden Mitwirkungsrechten, weil das uralte Gesetz aus den 1970er Jahren sie explizit ausschließt.
Zwar haben einige der betroffenen Rundfunksender Freienvertretungen zugelassen oder eingerichtet, die aber haben keine echten Mitbestimmungsrechte. „Der Bund sollte sich an den vielen Landespersonalvertretungsgesetzen orientieren, die arbeitnehmerähnliche Personen z.B. im WDR, dem SWR oder dem ZDF mit fest angestellten Arbeitnehmenden nahezu gleich stellen”, fordert Anja Arp, freie Personalrätin im WDR und Mitglied des ARD-Freienrates. „Schon der Glaubwürdigkeit des Bundes und der Rundfunkanstalten wegen muss das Bundespersonalvertretungsgesetz auch für frei Mitarbeitende gelten”, betont Arp. Denn wie soll der Bund etwas gegen fadenscheinige Werkverträge unternehmen und wie wollen die Sender unbefangen über windige Arbeitsverhältnisse berichten, wenn sie selbst prekäre Arbeitsbedingungen zulassen und darüber hinaus auch noch eine wirksame
Vertretung der betroffenen Mitarbeitenden verhindern?
Der ARD-Freienrat fordert das Bundesinnenministerium auf, sich der berechtigten Interessen der frei Mitarbeitenden anzunehmen und die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Personen sowie auf Produktionsdauer Beschäftigte ohne Abstriche in den Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes aufzunehmen.

Brief des ARD-Freienrats wegen der Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren,

als ARD-Freie setzen wir uns dafür ein, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Leider erfüllen nicht alle Intendant*innen gleichermaßen ihre Fürsorgepflicht für die rund 18.000 Freien in ihren Häusern. Daher brauchen wir Ihre politische Hilfe!

Viele sind von der Corona-Krise existenziell betroffen. Weniger Aufträge, Sorgen, die Miete nicht mehr zahlen zu können und eine mangelnde Absicherung innerhalb der Sender führen zu dramatischen Situationen bei den freien Journalist*innen. Nicht nur bei den komplett selbstständig arbeitenden Journalist*innen, sondern auch bei den so genannten „arbeitnehmerähnlichen“ Freien, die durch ihre regelmäßige Arbeit laut Gesetz als „wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig“ von ihren Sendern gelten.

Die tariflichen Regelungen der Sender sind sehr uneinheitlich und bisweilen mangelhaft. Sie bieten keinen echten Schutz in dieser Situation. Jede Sendeanstalt hat zwar ein eigenes Hilfsprogramm für ihre Freien aufgelegt. Aber auch hier sind die Regelungen extrem unterschiedlich. Radio Bremen zahlt seinen arbeitnehmerähnlichen Freien aktuell immerhin 80% des Durchschnitts der Honorare aus dem Jahr 2019. Ähnliche Modelle haben rbb und SR. Eines der Schlusslichter ist ausgerechnet der WDR, der größte Sender im Verbund. Er zahlt lediglich Ausfallhonorare für disponierte Dienste und hat einen Härtefallfonds aufgelegt. Wir haben in einem offenen Brief an den ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow (Intendant WDR) einheitliche Standards gefordert. Dieser hat jedoch unsere Bitte abgelehnt.

Festangestellte bekommen auch ohne Beschäftigung 100 Prozent ihres Lohns. Warum eigentlich die Freien nicht? Wir Freie möchten nicht als Journalist*innen zweiter Klasse behandelt werden! Wir als ARD-Freienrat, als Vertretung von 18.000 arbeitnehmerähnlichen Freien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, brauchen daher Ihre Unterstützung.

Wir wünschen uns:

  • Nachbesserungen beim Soforthilfepaket des Bundes für Selbstständige. Es greift bei vielen unserer abhängig Beschäftigten leider nicht.
  • Mindeststandards für die Hilfspakete bei allen öffentlich-rechtlichen Anstalten, mit mindestens den Regelungen, wie wir sie bei Radio Bremen vorfinden.
  • vollwertige Mitbestimmungsrechte für arbeitnehmerähnliche Freie in den Personalvertretungen!
  • Während es in 5 ARD-Anstalten und dem ZDF inzwischen Freie in Personalräten gibt, fehlen diese in den Sendern BR, MDR, NDR, RBB sowie Deutschlandradio und Deutsche Welle. Abhelfen würde dem Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes.
  • Ihre Einflussnahme auf Intendant*innen, Rundfunkräte und andere relevante Gremien.

Wenn sich die Situation nicht bald ändert, gehören auch wir als Journalist*innen zu den Verlierern in der Corona-Krise. Das Programm in Hörfunk und Fernsehen sowie online und auf Social Media-Kanälen wird weitgehend von Freien gestemmt. Indirekt laufen die Sender damit also auch Gefahr, ihrem Informations- und Bildungsauftrag nicht mehr gerecht werden zu können.

Freundliche Grüße senden Ihnen im Namen des Vorstands des ARD-Freienrats,

Stephanie Funk-Hajdamowicz (WDR)

Christina Fee Moebus (Radio Bremen)

info@ard-freie.de

www.ard-freie.de